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    Spinoza Capital wurde 2013 gegründet, um das Vermögen vermögender Privatkunden, Familien und institutioneller Investoren zu managen.


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Rechtliche Hinweise

Allgemeine Kundeninformationen

Im untenstehenden Dokument sind allgemeine Kundeninformationen zur Spinoza Capital GmbH zusammengefasst.

Allgemeine Kundeninformationen

Strategien des Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken

(Offenlegung gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2019/2088 – „SFDR“)

  • Wir bewerben weder ökologische noch soziale Merkmale im Sinne des Artikels 8 SFDR, noch verfolgen wir ein nachhaltiges Anlageziel im Sinne des Artikels 9 SFDR.
  • Als Unternehmen möchten wir zu einer nachhaltigen und ressourceneffizienten Wirtschaft beitragen, insbesondere mit dem Ziel, Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu identifizieren. Neben der Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen innerhalb unserer eigenen Organisation sehen wir es als unsere Verantwortung an, unsere Kunden im Rahmen der Geschäftsbeziehung für Nachhaltigkeitsaspekte zu sensibilisieren und auf die möglichen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf Anlageergebnisse hinzuweisen.
  • Umweltbezogene Risiken, soziale Entwicklungen oder eine schwache Unternehmensführung können sich in vielfältiger Weise negativ auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden auswirken. Diese sogenannten Nachhaltigkeitsrisiken können sich unmittelbar auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation von Investitionen auswirken. Da sich solche Risiken nicht vollständig ausschließen lassen, haben wir Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken bei den von uns angebotenen Finanzdienstleistungen zu identifizieren und zu berücksichtigen.
  • Zur Beurteilung von Nachhaltigkeitsrisiken nutzen wir Nachhaltigkeitsbewertungen und Nachhaltigkeitsanalysen anerkannter externer Anbieter wie MSCI, S&P Global, Sustainalytics oder Bloomberg. Auf diese Weise versuchen wir, Unternehmen mit erhöhten Nachhaltigkeitsrisiken zu identifizieren und diese Erkenntnisse bei unseren Investitionsentscheidungen zu berücksichtigen. Die konkrete Anwendung ergibt sich aus den jeweiligen Kundenvereinbarungen.
  • Die verwendeten Nachhaltigkeitsdaten können unvollständig sein oder auf Schätzungen beruhen und spiegeln daher möglicherweise nicht alle Nachhaltigkeitsrisiken vollständig wider.
  • Unsere internen Organisationsrichtlinien beinhalten die Strategien des Unternehmens zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken. Die Einhaltung dieser Richtlinien ist ein Faktor bei der Beurteilung der Mitarbeiterleistung und beeinflusst somit die zukünftige Vergütungsentwicklung. Unsere Vergütungspolitik steht im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und wirkt einer übermäßigen Risikonahme in Bezug auf Nachhaltigkeitsfaktoren entgegen (Artikel 5 SFDR).
  • Alle Anlageentscheidungen und die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgen im Rahmen der mit unseren Kunden vereinbarten vertraglichen Regelungen (bei Organismen für gemeinsame Anlagen insbesondere des Verkaufsprospekts) sowie anderer bindender gesetzlicher Vorschriften.

Erklärung zur Nichtberücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

(Offenlegung gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 2019/2088 – „SFDR“)

  • Anlageentscheidungen können nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren haben, etwa auf Umweltbelange (z. B. Klima, Wasser, Biodiversität), soziale und Arbeitnehmerbelange oder den Kampf gegen Korruption und Bestechung.
  • Gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b SFDR berücksichtigen wir derzeit keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren.
  • Diese Entscheidung beruht auf dem derzeitigen Fehlen hinreichend standardisierter und verlässlicher Daten, insbesondere im Bereich kleiner und mittelgroßer Unternehmen (Small- und Mid-Caps), sowie auf dem unverhältnismäßigen administrativen Aufwand, der sich derzeit aus einer solchen Berücksichtigung ergeben würde. Wir beobachten die regulatorischen und datentechnischen Entwicklungen fortlaufend und werden diese Entscheidung zu gegebener Zeit erneut prüfen.
  • Dieses Vorgehen mindert nicht unser Bestreben, zu einer nachhaltigen und ressourceneffizienten Wirtschaft beizutragen und die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels sowie anderer ökologischer oder sozialer Herausforderungen zu verringern.

Rechtlicher Hinweis

Diese Erklärung erfolgt gemäß den Artikeln 3, 4 und 5 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR“).

Die Angaben spiegeln den derzeitigen Ansatz des Unternehmens wider und können künftig aktualisiert werden.

Offenlegung nach § 16 der Instituts-Vergütungsverordnung

Die Vergütungssysteme der Gesellschaft sind so ausgestaltet, dass grundsätzlich Fehlanreize vermieden werden und keine Anreize gegeben werden, hohe Risiken einzugehen. Fixe und ggf. variable Vergütungen werden gezahlt, wobei die fixen Vergütungen so bemessen sind, dass keine wirtschaftliche Abhängigkeit von den variablen Vergütungsbestandteilen oder zu großer Anreiz für den Mitarbeiter entstehen kann. Je nach der finanziellen Lage der Gesellschaft kann die variable Vergütung bis auf null reduziert werden. In Anwendung des Wesentlichkeits-, Schutz- und Vertraulichkeitsgrundsatzes des § 26a Abs. 2 KWG wird auf die detaillierte Offenlegung des Gesamtbetrags der fixen und variablen Vergütungen sowie die Anzahl der Mitarbeiter, die variable Vergütungen erhalten, verzichtet, da diese Informationen aufgrund der Größe und Struktur der Gesellschaft Rückschlüsse auf die vertrauliche Vergütung einzelner Mitarbeiter zulassen würden. Weitere erforderliche Angaben werden jährlich im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Gesetzliche Offenlegung zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)

Die Spinoza Capital GmbH unterfällt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter im Sinne von § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG und hat daher seine Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b AktG zu beschreiben.

  • Das Unternehmen übt keine Aktionärsrechte i.S.v. § 134 b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil im Sinne der §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte werden im Namen der Kunden ausgeübt oder monetarisiert.
  • Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.
  • Ein Meinungsaustausch mit den Gesellschaftsorganen und den Interessenträgern der Gesellschaft im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.
  • Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären im Sinne von § 134 b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.
  • Beim Auftreten von Interessenkonflikten im Sinne von § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG erfolgt eine Offenlegung gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und eine Abklärung des Weiteren Vorgehens mit denselben.
  • Eine jährliche Veröffentlichung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik im Sinne von § 134b Abs. 2 AktG erfolgt nicht, weil eine entsprechende Rechtewahrnehmung nicht erfolgt.
  • Eine Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens im Sinne von § 134b Abs. 3 AktG erfolgt nicht, weil eine Teilnahme an Abstimmungen nicht erfolgt.

Reklamationen und Beschwerden

Eventuelle Reklamationen oder Beschwerden können Sie uns per E-Mail oder per Brief unter den folgenden Kontaktdaten mitteilen:

Spinoza Capital GmbH
Opernturm, 16. Stock
Bockenheimer Landstraße 2-4
D-60306 Frankfurt am Main
info@spinozacapital.com

Bitte geben Sie uns dazu Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten sowie eine Beschreibung Ihres Anliegens an. Sie erhalten unverzüglich per Brief oder E-Mail eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Reklamation oder Beschwerde.

Sodann bemühen wir uns, Ihr Anliegen schnellstmöglich in Ihrem Interesse zu klären. Sollte dies nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang möglich sein, erhalten Sie von uns einen Zwischenbescheid per Brief oder E-Mail.

Innerhalb von vier Wochen nach Eingang erhalten Sie von uns einen abschließenden Bescheid per Brief oder E-Mail. Sollte dies nicht möglich sein, teilen wir Ihnen die Gründe hierfür sowie unsere Einschätzung, wann die Klärung voraussichtlich abgeschlossen sein wird, mit.

Beschwerden werden mit mindestens einem Mitglied der Geschäftsführung erörtert. Sollte dies nicht zu befriedigenden Ergebnissen führen, kann der jeweils aktuelle Wirtschaftsprüfer des laufenden Geschäftsjahres auf Verlangen als Schlichter hinzugezogen werden. Die etwaigen anfallenden Kosten übernimmt die Gesellschaft.

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